Die Gewässer der Storkower Fischgenossenschaft eG bieten Ihnen Erholung und Entspannung.
Seit 1993 gibt es den Bereich Angelfischerei in unserer Genossenschaft.
In 30 regionalen Vertriebsstellen können Sie Angelkarten erwerben. Ständige Kontakte werden zum Landesanglerverband und zu den zuständigen Kreisverbänden gepflegt. Über fünfzigtausend Angler besuchten in den letzten Jahren bereits unsere Gewässer. Sie erhalten Angelkarten in den Angelläden in Storkow, Fürstenwalde, Beeskow, Frankfurt, Lübben und auf den Campingplätzen in Bad Saarow und Glowe, in verschiedenen Gaststätten und in unseren Fischereien.
Unsere Angebote und Leistungen:
Unsere Gewässer bieten den Angel- und Naturfreunden sowie ihren Familien Erholung und Entspannung. Wir empfehlen einen Besuch unserer Fischereien in Wendisch Rietz (Fischland Scharmützelsee) am Scharmützelsee und in Beeskow an der Spree. Im Fischland Scharmützelsee erhalten sie Leihkähne und haben die Möglichkeit der Übernachtung.
Übersicht unserer Standorte.pdf
Unsere Fanggewässer und deren Bedingungen
Petersdorfer See
Der Petersdorfer See kann ganzjährig beangelt werden. Der See ist ein nicht schiffbares Gewässer. Das Angeln vom Boot wird nur in Ausnahmefälllen gestattet.
Erweiterungen und Einschränkungen erfolgen grundsätzlich in Absprache mit dem Fischereiberechtigten und in Verbindung mit dem Eigentümer des Sees.
Für Raubfisch- und Friedfischangler gelten gleiche rechtliche Bedingungen im Rahmen der Angelerlaubnis (Angelkarte). Für Friedfischangler (FF) gilt das sichtbare Zeichen auf der Angelkarte.
Spree (Schleuse Alt-Schadow bis Brücke Fürstenwalde)
In diesem Abschnitt durchfließt die Spree die Naturschutzgebiete Spreewiesen (südlich Beeskow), Spreebögen bei Briescht und Schwarzberge. Die Naturschutzgebiete dürfen nicht vom Uferaus beangelt werden – auch nicht die Nebenarme. Das Beangeln der Holzspree vom linken Ufer aus (markierte Uferzone) ist gestattet. Der GlowerSee kann mit der Angelkarte der Storkower Fischgenossenschaft e.G. beangelt werden.
Nachstehende Seen dürfen mit der großen Spree-Angelkarte mit beangelt werden: Leißnitzsee, Oegelner See und Wergensee. Für den Schwielochsee gelten andere Angelkarten.
Tiefer See (bei Beeskow)
Geangelt werden darf nur vom Ufer aus mit gesonderter Angelerlaubnis. Der Tiefe See ist ein nicht schiffbares Gewässer. Vom Boot aus ist das Angeln verboten. Die Uferzonen können nur teilweise zum Angeln betreten werden.